VERKAUFSWERTERMITTLUNG

Verkaufswertermittlung

Die Berechnung des Verkaufswertes erfolgt auf Grundlage des gesetzlich normierten Verfahrens und nach Durchführung eines Ortstermins. Im Vergleich zum Verkehrswertgutachten ist die Dokumentation, insbesondere des Immobilienumfeldes, eingeschränkt, bietet Eigentümern und Kaufinteressenten aber die Möglichkeit, eine Immobilie trotz minimiertem Aufwand und Kosten fachgerecht und sachlich bewerten zu lassen. Eine Verkaufswertermittlung dient z.B. zur Vorlage bei Banken und Versicherungen und beim Kauf und Verkauf und trägt wesentlich dazu bei, Fehlentscheidungen zu vermeiden. Auch kommt diese im außergerichtlichen Verfahren bei Ehescheidungen oder Trennungen zum Einsatz.

Eine Verkaufswertermittlung ist ein Formulargutachten von ca. 12-16 Seiten und entspricht in den wesentlichen Punkten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Auch wenn auf eine ausführliche Beschreibung in der Verkaufswertermittlung weitgehend verzichtet wird, enthält sie alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen.

Die Kosten einer Verkaufswertermittlung können bei einem eventuellen späteren zeitnahen Verkehrswertgutachten angerechnet werden. Die Bearbeitungszeit ist je nach Objekt unterschiedlich, beträgt in der Regel aber 5 bis 10 Werktage nach dem Ortstermin, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Für eine Verkaufswertermittlung entstehen Kosten ab € 500,- zzgl. 19% MwSt.

Eine Verkaufswertermittlung enthält folgende Leistungen:

  • Ortstermin mit einer Außen- und Innenbesichtigung der Immobilie
  • Kurze Fotodokumentation
  • Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
  • Stichpunktartige Beschreibung der dominierenden Merkmale der Immobilie
  • Stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten
  • Überprüfung von Flächenangaben
  • Bodenwertermittlung
  • Ermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichsfaktorenverfahren)
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
  • Pauschale Bewertung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus

Vom Auftraggeber sind folgende Unterlagen zu stellen:

  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Vermaßte Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung
  • bei Erbbaurechten zusätzlich Erbbaurechtsvertrag
  • Checkliste (PDF)

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind in der Regel:

  • eine Funktionsprüfung von technischen Anlagen
  • eine Recherche bezüglich Baugrund und möglichen Altlasten
  • eine Prüfung der formellen und materiellen Legalität des Bewertungsobjektes