Der Energieverbrauch unter der LupeSeit fast einem Jahr gilt die Energieeinsparverordnung 2014. Diese Verordnung besagt, dass Immobilieneigentümer verpflichtet sind, Kauf- bzw. Mietinteressenten einen Energieausweis zu Ihrer Immobilie vorzulegen. Weiterhin müssen in Immobilienanzeigen die Kennwerte aus dem Energieausweis genannt werden. Ab dem 01.05.2015 ist nun die Schonfrist vorbei. Wird die EnEV 2014 missachtet, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro!
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