ENERGIEAUSWEIS

Energieausweis

Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden, ist gemäß § 80 (3) Gebäudeenergiegesetz, ein Energieausweis auszustellen.

 

Das geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, den Energiebedarf oder Energieverbrauch für Immobilien pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr auszuweisen. Bei dem Verkauf oder der Vermietung von Objekten ist der Verkäufer/Vermieter/Immobilienmakler verpflichtet einen Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen oder zu übergeben.

Ein Energieausweis zeigt somit schwarz auf weiß, wie es um die Energieeffizienz einer Immobilie bestellt ist und dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes. Hierbei unterscheidet man zwei Arten von Energieausweisen, nämlich den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch und ist somit in engem Zusammenhang mit den jeweiligen Verbrauchsgewohnheiten im Verhältnis zu betrachten. Die Grundlage zur Erstellung eines Verbrauchsausweises bildet der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner innerhalb von 36 Monaten, der die jüngste Abrechnungsperiode einschließt, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf. Siehe hierzu §82 GEG.

Der Bedarfsausweis beruht hingegen auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Unter Berücksichtigung wichtiger Aspekte wie Qualität der Gebäudehülle, Fenster, Decken und Außenwände werden die Transmissionsverluste ermittelt. Zudem werden die vorhandene Heizungsanlage sowie etwaige andere anlagentechnischen Komponenten bewertet. Daraus wird der Energiebedarf des gesamten Gebäudes errechnet und ins Verhältnis zur Nutzfläche der Immobilie gesetzt. Dieses wird auf Basis eines genormten Nutzerverhaltens errechnet.

Bei Verkauf oder Vermietung durch Gibbesch Immobilien/Gibbesch Bau erhalten Sie als Eigentümer einen kostenlosen Energieausweis.

  • Der Energieausweis muss VOR dem Verkauf / der Vermietung einer Immobilie erstellt werden.
  • Es gibt Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (z. B. in Zeitungsanzeigen und Anzeigen in Immobilienportalen):
    • bei Wohngebäuden: Baujahr
    • Art des Ausweises (Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis)
    • Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf der Immobilie
    • Wesentlicher Energieträger für die Heizung
    • Bei Wohngebäuden das Baujahr der Anlagentechnik
    • bei Wohngebäuden: Energie-Effizienzklasse (von A+ bis H), sofern ein neuer Energieausweis vorliegt.
  • Der Energieausweis muss schon bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden.
  • Fehlende Angaben und die Nichtvorlage stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Bußgeld: bis zu 10.000,- €
    • dies gilt auch für Immobilien die „VON PRIVAT“ angeboten werden. (§ 108 GEG)
  • Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Folgende Leistungen können Sie von uns erwarten:

Bei Erstellung eines Bedarfsausweises begehen wir mit Ihnen zusammen die Immobilie, um die es sich handelt und erfassen gemeinsam alle notwendigen und relevanten Daten, die zu der Erstellung eines Bedarfsausweises nötig sind.

Zur Erstellung eines Verbrauchsausweises nutzen wir Ihre gesammelten Daten der letzten 3 Jahre um den Energieverbrauch Ihres Objektes zu ermitteln.

Nach erfolgreicher Datenbeschaffung leiten wir die zusammengeführten Werte an unsere Kooperationspartner weiter.

Innerhalb von wenigen Tagen nach Übersendung der Daten steht Ihnen der fertige Energieausweis zur Verfügung.

Wenn Sie Ihre Immobilie Privat verkaufen oder vermieten möchten und einen Energieausweis benötigen, können Sie diesen gerne zu folgenden Konditionen bei uns erwerben:
Erstellung Bedarfsausweis: 300,00 € plus 19% MwSt.
Erstellung Verbrauchsausweis: 120,00 € plus 19% MwSt.